Bedingungen für Partner und Webmaster

1. Einführung

Diese Partnervereinbarung („Vereinbarung“) regelt die Teilnahme am Cameralux-Partnerprogramm („Programm“), das von der Gesellschaft betrieben wird.

Mit der Anmeldung oder Teilnahme erklärt sich der Partner („Partner“) mit dieser Vereinbarung einverstanden.

Das Programm ermöglicht es Partnern, die Plattform zu bewerben und provisionsbasierte Einnahmen zu erzielen.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Partner müssen mindestens achtzehn (18) Jahre alt oder volljährig gemäß den Gesetzen ihres Wohnsitzlandes sein.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Bewerbungen nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen.

3. Rolle des Partners

Partner agieren als unabhängige Auftragnehmer und sind weder Angestellte noch Vertreter der Gesellschaft.

Sie sind eigenverantwortlich für ihre Marketingaktivitäten und die Einhaltung der geltenden Gesetze.

4. Tracking und Zuweisung

Die Gesellschaft nutzt Tracking-Technologien (wie Cookies und Gerätekennungen), um Empfehlungen zuzuordnen.

Die Zuweisung erfolgt nach alleinigem Ermessen der Gesellschaft und kann beinhalten:

  • Last-Click-Zuweisung;
  • Cookie-basiertes Tracking (Dauer durch die Gesellschaft festgelegt);
  • Geräteübergreifendes oder probabilistisches Tracking.

Die Gesellschaft übernimmt keine Garantie für die Genauigkeit des Trackings und haftet nicht für Abweichungen.

5. Provisionen

Partner erhalten Provisionen basierend auf dem verifizierten Nettoumsatz, der durch vermittelte Nutzer generiert wird.

Nettoumsatz bezeichnet die Beträge, die der Gesellschaft nach Abzug folgender Positionen tatsächlich zufließen:

  • Gebühren für Zahlungsabwicklung;
  • Rückbuchungen und Rückerstattungen;
  • Betrugsanpassungen;
  • Steuern, soweit anwendbar.

Die Gesellschaft kann Provisionssätze jederzeit anpassen.

6. Zahlungsbedingungen

Auszahlungen erfolgen unter folgenden Bedingungen:

  • Mindestgrenzen;
  • Verifizierung der Identität des Partners;
  • Einhaltung dieser Vereinbarung.

Die Gesellschaft kann Zahlungen aus Gründen des Risikomanagements, Betrugsprüfungen oder gesetzlicher Vorgaben verzögern oder zurückhalten.

7. Rückbuchungen, Rückforderungen und Rücklagen

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, finanzielle Schutzmaßnahmen zu ergreifen, darunter:

  • Abzüge bei Rückbuchungen;
  • Übertrag negativer Salden;
  • Provisionsrückforderungen („Clawbacks“);
  • Vorübergehende Rücklagen auf Einnahmen.

Partner erkennen an, dass die Erlöse bis zur endgültigen Freigabe durch Zahlungsdienstleister vorläufig sind.

8. Verbotene Traffic- und Marketingmethoden

Partner dürfen keine verbotenen Traffic-Quellen nutzen, unter anderem:

  • Spam oder unerwünschte Nachrichten;
  • Irreführende oder täuschende Werbung;
  • Marken-Bidding ohne Erlaubnis;
  • Unbefugte Domains oder Identitätsvortäuschung;
  • Anreizbasierter oder gefälschter Traffic;
  • Traffic aus illegalen oder eingeschränkten Quellen.

9. Schutz von Marken und Warenzeichen

Partner dürfen nicht:

  • Marken der Gesellschaft ohne Genehmigung verwenden;
  • Verwechslungsähnliche Domains registrieren;
  • Die Plattform nachahmen oder Zugehörigkeit falsch darstellen.

10. Betrug und Missbrauch

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, verdächtige Betrugsfälle zu untersuchen.

Bei Feststellung von Betrug kann die Gesellschaft:

  • Partnerkonten sperren oder löschen;
  • Provisionen zurückfordern;
  • Verluste, soweit gesetzlich zulässig, zurückfordern.

11. Datenschutz

Partner müssen geltende Datenschutzgesetze einhalten, einschließlich DSGVO, LGPD und CCPA, falls relevant.

Sie sind verantwortlich für die Einholung gültiger Einwilligungen für Marketingkommunikation.

Die Gesellschaft agiert als eigenständige Datenverantwortliche und teilt keine personenbezogenen Daten der Endnutzer mit Partnern.

12. Freistellung

Partner verpflichten sich, die Gesellschaft von Ansprüchen freizustellen, die aus ihren Marketingaktivitäten, Rechtsverstößen oder Vertragsverletzungen resultieren.

13. Aussetzung und Beendigung

Die Gesellschaft kann die Teilnahme von Partnern jederzeit bei Verstößen oder zum Risikomanagement aussetzen oder beenden.

Bei Vertragsbruch oder Betrug können ausstehende Provisionen verfallen.

14. Haftungsbeschränkung

Die Gesellschaft haftet im gesetzlich zulässigen Rahmen nicht für indirekte oder Folgeschäden.

15. Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von England und Wales.

Streitigkeiten fallen in die Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales, vorbehaltlich zwingender lokaler Vorschriften.

16. Änderungen

Die Gesellschaft kann diese Vereinbarung jederzeit ändern. Die weitere Teilnahme gilt als Zustimmung.

17. Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung stellt die vollständige Übereinkunft zwischen den Parteien dar.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.

1. Geltungsbereich und Annahme

Diese Partnervereinbarung („Vereinbarung“) regelt die Teilnahme am Cameralux-Partnerprogramm („Programm“), betrieben von der Gesellschaft („Gesellschaft“). Durch Registrierung oder Teilnahme erklärt sich der Partner („Partner“) mit dieser Vereinbarung einverstanden.

2. Teilnahmeberechtigung

Partner müssen mindestens 18 Jahre alt oder volljährig in ihrem Land sein. Die Gesellschaft entscheidet frei über Annahme oder Ablehnung von Bewerbungen.

3. Unabhängiger Auftragnehmer

Partner agieren als selbstständige Auftragnehmer. Es entsteht kein Arbeits-, Agentur- oder Partnerschaftsverhältnis.

4. Tracking & Zuweisung

Die Gesellschaft verwendet Cookies, Gerätekennungen und weitere Technologien zur Zuweisung von Empfehlungen. Die Zuweisung erfolgt nach Ermessen der Gesellschaft und kann etwa auf Last-Click basieren. Cookie-Dauer und Regeln können sich ändern und sind im Partner-Dashboard einsehbar.

Perfekte Tracking-Genauigkeit wird nicht garantiert; die Gesellschaft haftet nicht für Abweichungen.

5. Provisionen (Nettoumsatz)

Provisionen basieren auf verifiziertem Nettoumsatz, also den Beträgen, die der Gesellschaft nachfolgend tatsächlich zufliessen:

  • Gebühren für Zahlungsabwicklung;
  • Rückerstattungen und Rückbuchungen;
  • Betrugs- und Risikoanpassungen;
  • Steuern, Abgaben und Drittanbieter-Kosten.

Provisionsmodelle, -sätze und -stufen können jederzeit mit Hinweis im Partner-Dashboard geändert werden.

6. Zahlungen & Auszahlungen

Auszahlungen erfolgen bei Erreichen von Mindestbeträgen, nach Identitätsprüfung und Einhaltung der Vereinbarung. Die Gesellschaft kann Zahlungen aufgrund von Betrugsprüfungen, Rückbuchungsfristen oder gesetzlichen Vorgaben verzögern oder zurückhalten.

Partner sind für korrekte Zahlungsdaten verantwortlich. Verzögerungen durch falsche Angaben liegen nicht in der Verantwortung der Gesellschaft.

7. Rückbuchungen, Rückforderungen & Rücklagen

Partner-Einnahmen sind bis zur endgültigen Freigabe durch Zahlungsdienstleister vorläufig. Die Gesellschaft kann:

  • Rückbuchungen und Rückerstattungen abziehen;
  • Negative Salden übertragen;
  • Provisionen zurückfordern („Clawbacks“);
  • Rollierende Rücklagen zur Risikominimierung bilden.

8. Traffic-Quellen & Marketingregeln

Partner müssen rechtmäßiges und transparentes Marketing betreiben. Verboten sind:

  • Spam oder unerwünschte Nachrichten;
  • Irreführende Behauptungen oder Identitätsfälschung;
  • Marken-Bidding oder Markenmissbrauch ohne Genehmigung;
  • Gefälschter, incentivierter oder Bot-Traffic;
  • Illegale oder eingeschränkte Traffic-Quellen.

Die Gesellschaft kann bestimmte Traffic-Kanäle jederzeit einschränken.

9. Markenschutz

Partner dürfen keine verwirrend ähnlichen Domains registrieren, die Plattform nicht imitieren und keine Marken ohne schriftliche Erlaubnis missbrauchen.

10. Betrug & Missbrauch

Die Gesellschaft untersucht verdächtige Aktivitäten. Bei Betrug kann sie Konten sperren, Provisionen zurückfordern und Verluste geltend machen, soweit gesetzlich erlaubt.

11. Datenschutz

Partner müssen geltende Datenschutzgesetze (z.B. DSGVO, LGPD, CCPA) einhalten und gültige Einwilligungen für Marketing einholen.

Die Gesellschaft ist eigenständige Datenverantwortliche und teilt keine personenbezogenen Daten der Endnutzer mit Partnern.

12. Plattformrechte & Änderungen

Die Gesellschaft kann das Programm, inklusive Provisionsstrukturen, Regeln oder Funktionen, jederzeit ändern. Die weitere Teilnahme gilt als Zustimmung.

13. Freistellung

Partner verpflichten sich, die Gesellschaft von Ansprüchen freizustellen, die sich aus ihren Aktivitäten einschließlich Rechtsverstößen und Vertragsverletzungen ergeben.

14. Aussetzung & Beendigung

Die Gesellschaft kann die Teilnahme jederzeit bei Verstößen, Betrug oder zum Risikomanagement aussetzen oder beenden. Offene Provisionen können bei Verstößen einbehalten werden.

15. Haftungsbeschränkung

Die Gesellschaft haftet im gesetzlich zulässigen Umfang nicht für indirekte oder Folgeschäden.

16. Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von England und Wales. Zwingendes lokales Recht bleibt unberührt.

17. Gesamte Vereinbarung

Diese Vereinbarung bildet die vollständige Regelung und ersetzt alle vorherigen Absprachen.

A1. Abrechnungszyklen

Umsätze unterliegen Abrechnungszyklen (z.B. T+30 bis T+120 Tage), abhängig vom Risiko des Zahlungsmittels.

A2. Rückerstattungen

Rückerstattungen erfolgen bei unautorisierten Transaktionen, Doppelbuchungen oder Nichtlieferung und mindern den Nettoumsatz des Partners.

A3. Rückbuchungen

Rückbuchungen können bis zu 120+ Tage nach Transaktion auftreten. Provisionszahlungen werden entsprechend angepasst.

A4. Negative Salden

Negative Salden können vorgetragen und mit zukünftigen Einnahmen verrechnet werden.

A5. Rücklagen

Die Gesellschaft kann rollierende Rücklagen zur Risikominimierung einrichten.

C1. Erlaubte Marketingmethoden

  • SEO-Inhalte;
  • Genehmigte bezahlte Anzeigen;
  • Soziale Medien mit einwilligungsbasierten Zielgruppen.

C2. Eingeschränkte Methoden

  • Marken-Keyword-Bidding (nur mit Genehmigung);
  • Erwachsenen-Werbenetzwerke (Einzelfallprüfung).

C3. Verbotene Methoden

  • Spam, Bots, incentivierter Traffic;
  • Illegale oder irreführende Quellen.

E1. Überprüfungen

Partner können interne Überprüfungen von Entscheidungen beantragen.

E2. Beweismittel

Die Protokolle und Systeme der Gesellschaft sind maßgeblich für Tracking und Zahlungen.

E3. Rechtsmittel

Die Gesellschaft kann bei Bedarf Unterlassungsklagen einreichen.

Abschließende Erklärung und umfassende rechtliche Anerkennung

Diese Vereinbarung, inklusive aller Anhänge, Richtlinien und referenzierten Dokumente, bildet einen umfassenden, integrierten und weltweit geltenden Rechtsrahmen für die Teilnahme am Cameralux-Partnerprogramm und die Nutzung der Plattform.

Sie ist darauf ausgelegt, internationalen Rechtsgrundsätzen und sich entwickelnden Regulierungsstandards zu entsprechen, insbesondere in Bezug auf digitale Dienste, Verbraucherschutz, Werbepraxis, Zahlungsabwicklung, Datenschutz und grenzüberschreitende Handelsaktivitäten. Die Regelungen gewährleisten Klarheit, Transparenz und Durchsetzbarkeit in mehreren Rechtsgebieten und bieten gleichzeitig die nötige Flexibilität für eine globale digitale Plattform.

Zur Klarstellung: Die Gesellschaft agiert ausschließlich als technische Plattform, die Interaktionen, Marketingpartnerschaften und digitale Transaktionen zwischen unabhängigen Parteien ermöglicht. Sie fungiert weder als Arbeitgeber, Agent, Vermittler noch Vertreter von Partnern, Nutzern, Performern oder Studios und kontrolliert nicht die zugrundeliegenden Aktivitäten dieser Parteien. Alle Teilnehmer handeln eigenständig und tragen die volle Verantwortung für ihr Handeln, Inhalte, Traffic-Quellen und die Einhaltung geltender Gesetze.

Diese Vereinbarung definiert einen robusten und durchsetzbaren Rahmen für Affiliate-Marketing-Aktivitäten, einschließlich Tracking- und Zuweisungsmethoden, Provisionsstrukturen, Zahlungszyklen, Betrugsprävention und Durchsetzungsverfahren. Sie enthält branchenübliche Schutzmechanismen zur Minimierung von Risiken durch Rückbuchungen, unautorisierte Transaktionen, Traffic-Manipulation und regulatorische Non-Compliance. Partner erkennen an, dass alle Einnahmen vorläufig sind, der Verifizierung unterliegen und von der erfolgreichen Abwicklung der zugrundeliegenden Transaktionen sowie der Einhaltung dieser Bedingungen abhängen.

Darüber hinaus stellt diese Vereinbarung klare Anforderungen an rechtmäßiges Marketing, Markenschutz und den verantwortungsvollen Umgang mit Daten. Partner müssen alle relevanten Datenschutz- und Privatsphäregesetze einhalten, einschließlich der Einholung gültiger Nutzereinwilligungen und der Sicherstellung angemessener Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Marketing- oder Trackingaktivitäten. Die Gesellschaft agiert als unabhängige Datenverantwortliche und teilt keine personenbezogenen Daten von Endnutzern mit Partnern, außer dies ist gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung sowie alle zugehörigen Richtlinien oder Programmregeln jederzeit zu ändern, zu aktualisieren oder anzupassen, um rechtlichen, regulatorischen, operativen oder kommerziellen Anforderungen gerecht zu werden. Solche Änderungen sind notwendig, um die Einhaltung globaler Standards sicherzustellen und die Integrität, Sicherheit sowie Nachhaltigkeit der Plattform zu gewährleisten. Die fortgesetzte Teilnahme am Programm nach solchen Anpassungen gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.

Partner erkennen ausdrücklich an, dass die Teilnahme am Programm inhärente Risiken digitaler Plattformen mit sich bringt, darunter Schwankungen im Nutzerverhalten, Risiken bei der Zahlungsabwicklung, regulatorische Änderungen und technische Einschränkungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Garantien hinsichtlich Traffic, Konversionen, Umsatzgenerierung oder Programmkontinuität. Sämtliche Dienstleistungen werden „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt, vorbehaltlich geltender Gesetze.

Im gesetzlich zulässigen Umfang lehnt die Gesellschaft jegliche Haftung für indirekte, beiläufige, Folgeschäden oder Strafschäden im Zusammenhang mit der Programmbeteiligung oder der Nutzung der Plattform ab. Partner verpflichten sich zudem, die Gesellschaft von allen Ansprüchen, Schäden oder Haftungen freizustellen, die aus ihren Aktivitäten, einschließlich Rechtsverstößen, Missbrauch von Marketingkanälen oder Vertragsverletzungen entstehen.

Diese Vereinbarung ist so auszulegen, dass maximale rechtliche Wirkung, Durchsetzbarkeit und Schutz aller Beteiligten gewährleistet sind. Sollte eine Bestimmung nach geltendem Recht unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, wird sie auf das notwendige Minimum beschränkt oder angepasst, während die übrigen Bestimmungen vollständig gültig bleiben.

Mit der Registrierung, dem Zugriff oder der Teilnahme am Cameralux-Partnerprogramm bestätigt der Partner, dass er die Bedingungen sorgfältig gelesen, vollständig verstanden und freiwillig akzeptiert hat. Die fortgesetzte Teilnahme gilt als fortlaufende Zustimmung zu diesen Bedingungen und etwaigen künftigen Änderungen.

Partner, die mit dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind oder deren Bestimmungen nicht erfüllen können, müssen die Teilnahme am Programm sofort einstellen und sämtliche Marketingmaterialien, Tracking-Links und Services der Gesellschaft nicht weiter verwenden.

Dieses Dokument stellt die vollständige und verbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich des hier behandelten Themas dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Absprachen oder Zusicherungen, schriftlich oder mündlich.

Gültig ab: 26. April 2026
Geltendes Recht: England und Wales